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Allgemeine Bestimmungen
- Die Mietpreise verstehen sich pro Kalendermonat. Auch angebrochene Monate werden als ganze in Rechnung gestellt.
- Der Mieter hat die Pflicht, das Mietobjekt vor Mietantritt zu prüfen. Ohne sofortige Reklamation wird angenommen, dass das Mietobjekt sich in einem ordentlichen Zustand befindet. Für Beschädigungen, die während der Miete eintreten, ist der Mieter haftbar. Ausgenommen sind Defekte, die auf normale Abnützung oder Materialfehler zurückzuführen sind. Hingegen ist er für Reparaturkosten verantwortlich, welche durch Unkenntnis und Missachtung entstehen. Notwendige Reparaturen sind grundsätzlich nur durch die NAROPA REHA AG auszuführen. Diese vorgenannten Kosten, welche durch die Reparatur entstehen, beinhalten zusätzlich die Reisezeit, Reisespesen sowie die Materialkosten und den Arbeitsaufwand.
- Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache stets mit Sorgfalt zu behandeln.
- Zusätzliche Aufwändungen bei der Lieferung des Mietobjektes (wie z.B. entfernen des bestehenden Bettes, umstellen oder einrichten des Zimmers etc.) werden als Mehraufwand pro Stunde (Fr. 80.00/Std) dem Mieter belastet.
- Im Mietpreis eingeschlossen sind die Kosten für allfällige Abklärungen bei den Krankenkassen und Sozialversicherungen sowie die Reparatur und der Ersatz von Bestandteilen, soweit sie durch normale Abnützung bedingt sind. Verrechnet werden jedoch die Fahrkosten.
- Dem Mieter in Rechnung gestellt werden:
- Bei verspäteter Rückgabe, die entsprechenden Mietkosten
- Weitere, nicht vergütete Zubehöre wie Matratzen, Toilettenstühle, Rollstühle etc. Diese Artikel werden in der Regel von keinem Kostenträger übernommen.
- Die Weitervermietung an Dritte ist untersagt. Die Mietartikel bleiben Eigentum der Firma Naropa Reha AG.
- Der Mieter haftet während der ganzen Mietdauer für das Objekt.
- Der Versicherte - oder die für ihn handelnde Person - hat den Empfang und die Rückgabe des Mietobjektes schriftlich zu bestätigen.
- Die Mietartikel werden quartalsweise alle drei Monate (Ende März, Juni, September, Dezember) in Rechnung gestellt. Bei vorhandener Kostengutsprache der Krankenkasse oder Sozialversicherung wird das Elektrobett teilweise direkt abgerechnet (Ausnahme: Swica, div. Kleinkassen).
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Allgemeine Bedingungen (PDF, 44KB) |
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